Prüfung nach DGUV 3
Sicherheit im Betrieb
Wir prüfen ortsveränderliche und ortsfeste Geräte, Anlagen und Maschinen gemäß den Sicherheitsvorschriften nachDGUV 3 der Berufsgenossenschaft in Verwaltung und Industrie, auch mit hohen Stückzahlen.
DGUV 3 ist die vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach den Vorschriften der VDE, der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung.
Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben nach DGUV 3 ist PflichtEine Nichteinhaltung der Prüfung wird mit Bußgeld belegt!
Die Prüfkriterien sind durch die DIN VDE geregelt.
Wir unterbreiten Ihnen ein auf Sie abgestimmtes unverbindliches Angebot über die Prüfung Ihrer Geräte.
Vorteile einer Prüfung
• Sie vermeiden Unfälle Ihrer Mitarbeiter wegen regelmäßiger Wartung.
• Sie können im Schadensfall Versicherungen oder der Berufsgenossenschaft den korrekten Zustand von Anlagen und Geräten nachweisen.
• Bei vielen Versicherern erzielen Sie Prämienvorteile somit Kosteneinsparung.
• Sie motivieren Ihre Mitarbeiter durch vorbildliche Arbeitssicherheit.
• Sie schützen ihren Betrieb vor unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen und Antrieben.
Nachweis der Prüfung
Im Schadenfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen.
Die erfolgt durch die regelmassige Prüfung nach DIN VDE 0701/702. Ohne Nachweis schließen die Berufsgenossenschaften sowie Versicherungen eine Haftung aus.
Nur ein Nachweis der durchgeführten Prüfung entbindet Sie von der Haftung.
Auszug aus DGUV 3
§3 Abs. 1
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.“
§3 Abs. 2
„Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.“
§3 Abs. 3
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Wichtig ist insbesondere der Hinweis, dass entsprechend dieser Anweisung darauf zu achten ist, dass bei der Prüfung die entsprechend geltenden technischen Regeln zu beachten sind. Außerdem wird noch darauf hingewiesen, dass auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen ist“.
Nach obiger Sachlage ist jede/r Gewerbetreibende/Firma zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen an „ortsveränderlichen Betriebsmitteln“(während des Betriebes ortsveränderliche Geräte und Maschinen, mit denen elektrische Energie genutzt, umgewandelt und übertragen wird, ) gemäß DGUV 3 (VDE 0701/0702) verpflichtet!
DGUV 3 Prüffristen
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Für ortsfeste elektische Anlagen und Betriebsmittel sind die Forderungen hinsichtlich Prüffrist und Prüfer erfüllt, wenn die in Tabelle 1A genannten Festlegungen eingehalten werden.
Tabelle 1A: Wiederholungsprüfungen ortsfester Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/ Betriebsmittel | Prüffrist | Anlage/ Betriebsmittel | Anlage/ Betriebsmittel |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 1 Jahr | ||
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen im nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesen Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs – Schutzschalter – in Stationären Anlagen – in nicht stationären Anlagen |
6 Monate
arbeitstäglich |
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
stationären Anlagen |
Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel z.B. auch erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie kontinuierlich von Elektrofachkräften instandgehalten und durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibers (z.B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
Die ständige Überwachung als Ersatz für die Wiederholungsprüfung gilt nicht für die elektrischen Betriebsmittel der Tabellen 1B und 1C
Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Anlage/ Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximal Wert | Art der Prüfung | Prüfer |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungenmit Stecker und Festanschluss |
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote von < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwert: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr. in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. |
auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |